niederdeutsche Stücke |
Großvater Lürssen, der allein auf dem seit Generationen von den Lürssens bewirtschafteten Bauernhof lebt, hat zum 20. Dezember seine beiden Enkelsöhne Alfred und Hermann samt Ehefrauen und seine Enkeltochter Mareike eingeladen. Da es nach dem Ableben von Großvater Lürssen ein stattliches Stück Land zu erben geben wird, vermuten die Geladenen zu Recht, dass der Großvater die Hinterlassenschaft regeln will. Und so eröffnet der alte Bauer seinen Enkeln, dass am 21. Dezember traditioneller Schlachttag in der Familie Lürssen ist und dass derjenige Enkel alles Land erben soll, der imstande und willens ist, das Schwein, das der alte Lürssen im Laufe des Jahres fett gemacht hat, fachgerecht abzustechen und zu zerlegen. Zwar sind die potentiellen Erben von Ekel, Abscheu und Mitleid geschüttelt, aber die Geldgier ist doch ein starkes Argument dafür, diesen Gefühlen nicht nachzugeben. Und so nimmt das Schicksal sowohl des Schweines als auch das der Familienmitglieder seinen Lauf. Volksstück in drei Akten 3 m 3 w, 1 Bühnenbild
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